Aktuell verfügt der Verein über 40 Parzellen, die sich auf 3 Standorte in Nieder-Wöllstadt verteilen.
Was bedeutet es, einen Kleingarten zu pachten?
In einer Kleingartenanlage bedarf es bestimmter Regeln und Verordnungen. Unser Ziel ist es, allen Gartenfreunden ein gleiches Maß an Freiraum zu ermöglichen, so dass sich alle Pächter und Besucher auf unserer Anlage wohl fühlen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in der Satzung des Vereins, dem Unterpachtvertrag sowie der Gartenordnung. Dieses Regelwerk gilt für alle Pächter gleich und ist für alle bindend.
Mit Unterzeichnung des Pachtvertrages und der Bestätigung durch den Vorstand erhalten die Pächter ein Nutzungsrecht an den gepachteten Parzellen. Diese können sie nach Vorgaben der Gartenordnung und des Pachtvertrages bewirtschaften und auch bestimmte zugelassene Baulichkeiten errichten.
Besonders hervorzuheben ist, dass eine Parzelle nicht nur zur Erholungszwecken dient, sondern auch die kleingärtnerische Nutzung dieser vorausgesetzt wird.
Sind Sie Neuling im Hinblick auf die Gartenarbeit? Kein Problem. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Auch die Nachbarn geben ihre Erfahrungen gerne weiter.
Hier ein paar wichtige Details:
Sie haben Interesse, einen Kleingarten bei uns zu pachten? Dann sprechen Sie uns an!